Die neue Düngemittelverordnung - Auswirkungen: von EU-Düngemitteln zu sichern

Bereits im Jahr 2022, muss der primäre Nahrungsmittelproduktion Sektor den künftigen politischen Veränderungen gerecht werden: vor allem die funktionellen Spezifikationen der neuen EU Düngeprodukte Verordnung. Obwohl die EU-Verordnung über Düngeprodukte für die Kreislaufwirtschaft (EU 2019/1009)vor kurzem am 5. Juni 2019 genehmigt, ist den meisten Landwirten der neue politische Inhalt der trotz ihrer Bedeutung und der kurzfristigen erheblichen Auswirkungen nicht bekannt.

Lücken in der bestehenden Düngeverordnung

Die Bedingungen für die Bereitstellung von Düngemitteln auf dem Binnenmarkt wurden teilweise durch die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert, die fast ausschließlich Düngemittel aus abgebauten oder chemisch hergestellten anorganischen Stoffen abdeckt.

Die bestehenden EU Regeln für Düngemittel umfassen hauptsächlich mineralische Düngemittel, typischerweise chemo-synthetisch extrahierte Produkte. Die Verordnung (EC) 2003/2003 (nachfolgend Düngemittel Verordnung) vom Europäischen Parlament und dem Rat am 13. Oktober 2003 mit der Absicht erlassen worden, den freien Warenverkehr auf dem internationalen Markt von EU-Düngemitteln zu sicheren. Zum Beispiel die konventionellen anorganischen Düngemittel, die die Anforderungen der Verordnung bezüglich des Nährstoffgehaltes erfüllen, ohne nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt. Nahezu die Hälfte der Düngemittel auf dem EU-Markt werden derzeit allerdings nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften gefasst. Die bestehenden EU-Vorschriften berühren auch nicht die sogenannten „nationalen Düngemittel“, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden. Einige Mitgliedstaaten haben sehr detaillierte nationale Vorschriften, andere nicht. Die Hersteller können wählen, ob ein Düngemittel als „EG-Düngemittel“ oder als „nationale Düngemittel“ vermarktet werden soll.

Zunehmende Mengen von Düngeprodukten auf dem EU-Markt, die aus organischen Abfallströmen hergestellt oder eine Kombination aus organischen und anorganischen Stoffensind, werden in der EU auf den Markt gebracht undfallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich der bestehende EU-Verordnung. Andere Produkte, relevant als Einsatzstoffe für die Landwirtschaft, wie Bodenverbesserungsmittel und Kulturmedien, fallen auch nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) No 2003/2003, die lediglich die Mineraldünger reguliert und in der derzeitigen Form nicht für wiedergewonne Düngerprodukte anwendbar ist.

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die derzeit gültige Düngemittelverordnung (EG-No 2003/2003) zu ersetzen und ihren Anwendungsbereich auf Düngeprodukte auf der Basis von Sekundärrohstoffen, z.B. auf sekundäre Rohmaterialien basierende, rückgewonnen und bio-basierte Düngeprodukte, zu erweitern.

Düngeprodukte Verordnung und Umwelt- und Gesundheitsbedenken

Die Düngemittelverordnung (EG) No 2003/2003 konzentriert sich auf die Qualität der Mineraldünger in Bezug auf ihren Nährstoffgehalt und stellt diesbezügliche Information für die der Landwirte bereit. Der Schwerpunkt liegt nun aber zunehmend auf Umwelt- und Materialsicherheitsaspekten (z. B. Vorhandensein toxischer Elemente - Metalle und Metalloide) in anorganischen Düngemitteln. Es wurde erkannt, dass die derzeitigen Bestimmungen der Düngemittelverordnung keinen klaren Rahmen bieten, um diese neuen Bedenkenauszuräumen. Cadmium, Uran und andere potenziell toxische Elemente sind Bestandteile von Phosphoriten, d.h. abgebaute Mineralphosphatdünger enthalten potenziell toxische Elemente in Abhängigkeit von der ursprünglichen Lagerstätte. Kontaminanten in EU-Düngeprodukten wie Cadmium können eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze, die Sicherheit oder die Umwelt darstellen, wenn sie sich in der Umwelt ansammeln und in die Lebensmittelkette gelangen.

Es besteht ein Bedarf an einer neuen harmonisierten Düngemittelverordnung:

Die neue EU-Düngemitel-Verordnung wird den EU27-Markt im Jahr 2022 für innovative biobasierte Düngemittel mit verbesserter Sicherheit zu geringeren Kosten öffnen. Das Interesse des Marktes und des Landwirtschaftssektors für organische Düngemittel und Düngemittel mit geringen Nährstoffgehalten, organisch-mineralische Düngemittel, Kultursubstrate, Bodenverbesserungsmittel, Zusatzstoffe für agronomische Düngemittel und pflanzliche Biostimulanzien, für die es derzeit keine EU-Rechtsvorschriften gibt, wächst. Andererseits ergreifen immer mehr Mitgliedstaaten (unterschiedliche) nationale Maßnahmen für diese wachsenden Düngemittel-Teilsektoren. Dies schafft Handelshemmnisse, die nur durch Maßnahmen auf EU-Ebene angegangen werden können. Um Hindernisse zu beseitigen, wurde auch die neue Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung (EC 2019/515) erlassen, die bis zum 19. April 2020 in Kraft treten und die alte EC 764/2008 ersetzen wird. Der neue Regulierungsstatus legt Regeln fest, für die Bereitstellung Vermarktung von EU-Düngeprodukten.
Die neue EU-Düngeprodukteverordnung (EU) 2019/1009, wurde am 5. Juni 2019 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und wird ab dem 16. Juli 2022 verpflichtend umgesetzt werden.

Die Verordnung (EG) No 2003/2003 über Düngemittel wird drei Jahre nach Inkrafttreten dieser neuen EU-Düngeprodukteverordnung am 16. Juli 2022 aufgehoben.

Die wesentlichen Elemente der neuen Regeln sind:

  • Öffnung des Binnenmarktes für biobasierte Düngemittel: DieÜbereinkunft über die Verordnung über Düngeprodukte wird den Markt für neue und innovative organische Düngemittel öffnen, indem die Bedingungen festgelegt werden, unter denen diese Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten.
  • Sicherheits- und Qualitätsvorschriften: Die neue Verordnung enthält strenge Vorschriften zu Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für alle Düngemittel, die in der gesamten EU frei gehandelt werden dürfen. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen erfüllen, bevor sie das CE-Zeichen nutzen können.
  • EU-Düngeprodukte sind unterteilt in verschiedene Produktfunktionskategorien (PFC), die jeweils spezifischen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen unterliegen, die an ihre unterschiedlichen Verwendungszwecke angepasst sind. Komponentenmaterialien für EU-Düngeprodukte, unterteilt in verschiedene Kategorien, die jeweils spezifischen Prozessanforderungen und Kontrollmechanismen unterliegen. Es sollte möglich sein, ein EU Düngeprodukt zur Verfügung zu stellen, dasaus mehreren Materialien-Komponenten besteht, die aus verschiedenen Komponenten-Material-Kategorienstammen. Hierbei müssendie verwendeten Materialienjeweils die Anforderungen der entsprechenden Kategorie erfüllen.

  • Einführung neuer Grenzwerte für Cadmiumkontaminanten in Düngemittel:
Düngemitteltyp Maximaler Cadmium Grenzwert
Organische Dünger, mineralische Dünger und andere Bio-Düngemittel 1,5 mg/kg in der Trockenmasse
Organische Bodenverbesserer und Kalkdüngemittel 2,0 mg/kg in der Trockenmasse
Mineralische Dünger und organisch-mineralische Dünger mit P2O5-Gehalten < 5% 3,0 mg/kg in der Trockenmasse
Mineralische Dünger und organisch-mineralische Dünger mit P2O5-Gehalten > 5% (Phosphatdünger) 60 mg/kg Phosphorpentoxid P2O5
Orgnanisch-mineralische Dünger mit geringerem Cadmiumgehalt 20 mg/kg Phosphorpentoxid P2O5
Mineralische Mikronährstoff-Dünger 200 mg/kg Gesamtgehalt an Mikronährstoffen
  • Im Gegensatz zu den meisten anderen Produktharmonisierungsmaßnahmen im Unionsrecht verhindert die Verordnung (EU) 1009/2019 künftig nicht, dass nicht harmonisierte Düngemittel im Einklang mit dem nationalen Recht auf dem Binnenmarkt bereitgestellt werden.
    • Die Einhaltung harmonisierte Vorschriften soll daher fakultativ bleiben und nur für Produkte vorgeschrieben werden, die Pflanzen mit Nährstoffen versorgen oder die Nährstoffeffizienz von Pflanzen verbessern sollen, die als CE-gekennzeichnete Produkte für den Markt bereitgestellt werden. Diese Verordnung soll daher nicht für Produkte gelten, die zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung auf dem Markt keine CE-Kennzeichnung aufweisen.

Die Vorteile der neuen Verordnung:

  • Es wird für die Hersteller von organischen und rückgewonnenen Düngemittelneinfacher, ihre Produktemit harmonisierte Qualitätsstandards für alle Arten von Düngematerial, in der Europäischen Union zu verkaufen.
  • Mehr Auswahl für Landwirte, geringere Gesundheits- und Umweltrisiken für die Verbraucher.
  • Die maximale Cadmium Grenze von < 1, 5 mg/kg, die für organischen Dünger und andere Fällen von Bio-Dünger anzuwenden ist, garantiert vollständig ein hohes Maß an Bodenschutz und reduziert Gesundheits- und Umweltrisiken, während den Herstellern erlaubt wird, ihre Herstellungsverfahren anzupassen, um die neuen Grenzwerten einzuhalten.
  • Der „niedrige Cadmiumgehalt“ von < 20 mg/kg organisch-mineralische Dünger sorgt für einen verbesserten Bodenschutz und verringert die Gesundheits- und Umweltrisiken im Vergleich zu Mineraldüngern mit hohem Cadmiumgehalt.
  • Förderung der Verwendung von organischen und biologischen / abfallbasierten Düngemitteln.
  • Fördert die vermehrte Verwendung von recycelten Materialien zur Herstellung von Düngemitteln und trägt so zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft bei, während gleichzeitig die Abhängigkeit von importierten Nährstoffen verringert wird.
  • Erleichtert den Marktzugang für innovative organische Düngemittel, die Landwirten und Verbrauchern eine größere Auswahl bieten und umweltfreundliche Innovationen fördern.
  • Festlegung von EU-weiten Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltkriterien für EU-Düngemittel.
  • Eine Erhöhung des Vertrauensder Verbraucher durch die Zusicherung der Sicherheit von Düngemitteln im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt (insbesondere die über toxischen Elemente, organische Verunreinigungen).
  • Da Händler und Importeure sehr eng am Markt sind, sollten sie in Marktüberwachungsaufgaben einbezogen werden, die von zuständigen nationalen Behörden durchgeführt werden.
  • Eine vollständige Harmonisierung des Binnenmarktes würde alle Kosten im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung und/oder Abweichung der nationalen Vorschriften beseitigen und ein einheitliches Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten.